Grundsätzlich muss als Mund-Nase-Bedeckung in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs eine medizinische Maske getragen werden.
In den dazugehörigen Zugangs- und Stationsgebäuden sowie Tiefbahnhöfen besteht keine Maskenpflicht mehr.
Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95. Das Tragen einer Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar wird dringend empfohlen, da sie besser Ansteckungen verhindert.
Kinder unter 6 Jahren müssen keinerlei Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind ebenfalls von der Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.
Weitere Informationen des RMV finden Sie hier.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden sowie des Beratungspersonals sowohl in der RMV-Mobilitätszentrale als auch im Kundenzentrum der HEAG mobilo nach wie vor die Maskenpflicht (mind. medizinisch) gilt.
Die aktuellen Regelungen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Hessen können Sie hier aufrufen.