Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske ist derzeit gesetzlich vorgeschrieben und auch Teil der Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
Bei Verstoß gegen die Maskenpflicht wird deshalb eine Vertragsstrafe von 50 Euro fällig. Bei der dreistündigen gemeinsamen Kontrolle wurden 31 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt und entsprechend geahndet. Das Prüfpersonal der HEAG mobilo kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht täglich, der Prüfumfang wurde bereits Anfang 2021 um 30 Prozent erhöht. Darüber hinaus werden solche gemeinsamen Kontrollen auch in Zukunft regelmäßig stattfinden.