Erklärung zur Barrierefreiheit
Die DADINA hat das Ziel, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.dadina.de. Sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Diese Erklärung wurde am 01. November 2024 aktualisiert.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Prüfung (Vereinfachte Überwachung) der Überwachungsstelle des Landes Hessen / Regierungspräsidiums Gießen vom 24. August bis 6. September 2023.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.dadina.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:
- Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
- HTML-Überschriften gegen teils die Seitenstruktur nicht korrekt wider bzw. Strukturelement fehlen.
- Das Kontrastverhältnis in Untermenüs ist nicht immer ausreichend.
- Eingeblendete Inhalte können andere Inhalte verdecken.
- Nicht alle Bedienelemente sind ohne Maus nutzbar.
- Sprungmarken sind nicht ausreichend beschriftet.
- Dokumenttitel, Überschriften und Beschriftungen sind nicht immer aussagekräftig.
- Linktexte für Downloads geben nicht immer das Dateiformat wieder.
- Die Fehlermeldung des Kontaktformulars ist nicht aussagekräftig und hilft nicht bei der Fehlersuche. Das *-Symbol für Pflichtfelder wird nicht erklärt.
- Das verwendete Markup ist nach der im Dokumententyp (DTD) festgelegten HTML Spezifikation nicht fehlerfrei.
Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2025 vorgesehen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
- Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs unter „Fahrpläne + Linien“ sowie „Tarife“. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Durchgeführte Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Einer Übersichtsseite in leichter Sprache wurde in 2024 umgesetzt.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Ansprechperson:
Tamara Krappmann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Gremienbetreuung
bahnGALERIE
Europaplatz 1
64293 Darmstadt
Telefon: (06151) 36051-12
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Die Ombudsstelle versucht, gemeinsam mit allen Beteiligten, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: (0641) 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
So erreichen Sie uns:
DADINA Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation
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64293 Darmstadt
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