
Bekanntmachungen Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation
Vorinformation für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag
Gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hat die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsoganisation (DADINA) als zuständige Behörde eine Vorinformation/ Vorabbekanntmachung für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Vorinformation Linienbündel “Darmstadt / Ober-Ramstadt” und Linienbündel “Reinheim” (nachrichtl. Darstellung)
Nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG können die Anforderungen auch in öffentlich zugänglichen Dokumenten enthalten sein, auf die durch die Vorabbekanntmachung verwiesen wird. Die Vorabbekanntmachung verweist im Abschnitt II.4) „Beschreibung der Beschaffung“ zur Beschreibung der Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards, die die vom beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfassten Verkehrsleistungen zu erfüllen haben, auf die nachfolgenden Dokumente (hier: Fahrpläne):
Linienbündel “Darmstadt / Ober-Ramstadt”
- Fahrplan Linie MO2
- Fahrplan Linie MO3
- Fahrplan Linie MO4
- Fahrplan Linie NHX
- Haltestellenabstände
- Verkehrsleistung
Linienbündel “Reinheim”
Der aktuelle gemeinsame Nahverkehrsplan (NVP) der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist unter folgendem Link abrufbar: https:www.dadina.de/projekte/nahverkehrsplan/
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