Bekanntmachungen Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation

Vorinformation für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag

Gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hat die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsoganisation (DADINA) als zuständige Behörde eine Vorinformation/ Vorabbekanntmachung für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Vorinformation Linienbündel “Darmstadt / Ober-Ramstadt” und Linienbündel “Reinheim”  (nachrichtl. Darstellung)

Nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG können die Anforderungen auch in öffentlich zugänglichen Dokumenten enthalten sein, auf die durch die Vorabbekanntmachung verwiesen wird. Die Vorabbekanntmachung verweist im Abschnitt II.4) „Beschreibung der Beschaffung“ zur Beschreibung der Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards, die die vom beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfassten Verkehrsleistungen zu erfüllen haben, auf die nachfolgenden Dokumente (hier: Fahrpläne):

Linienbündel “Darmstadt / Ober-Ramstadt”


Linienbündel “Reinheim”

Der aktuelle gemeinsame Nahverkehrsplan (NVP) der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist unter folgendem Link abrufbar: https:www.dadina.de/projekte/nahverkehrsplan/

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